Wechsel von der GKV zur PKV

Sie denken jetzt über einen Wechsel in eine GKV oder in eine PKV nach?
Allein diese beiden Themen bedürfen schon eines eigenen Studiums. Wenn Sie Hintergrundinformationen über die Welt der Privaten Krankenversicherungen benötigen, so lesen Sie weiter.

Basisinformationen zu einem Wechsel können Sie auch auf dieser Seite nachlesen:

Vor einem Wechsel

Wer in eine günstige private Krankenversicherung wechselt, kann eventuell einige hundert Euro im Monat sparen. Vor dem Wechsel sollten Sie aber ein paar Dinge beachten.


Wer darf in die Private Krankenversicherung wechseln

  • Arbeitnehmer, wenn das regelmäßige Bruttoeinkommen drei aufeinanderfolgende Jahre die Jahresarbeitsentgeltgrenze (47.700,- Euro) übersteigt.
  • Selbständige, Freiberufler und
  • Beamte

  • können das gesetzliche Krankenversicherungssystem verlassen.


    Wie suche und finde ich die passende PKV Gesellschaft?

    Es ist wichtig, die Krankenversicherungsgesellschaft sorgfältig auszuwählen. Wichtige Fragen beim Wechsel sind:

  • Wie lange existiert die Gesellschaft?
  • Gibt es vielleicht "Ködertarife" oder "Billigtarife"?
  • Wie hoch sind die Altersrückstellungen?
  • Wie gründlich ist die Risikoprüfung?
  • Nach erfolgter Wahl findet eine Gesundheitsprüfung auf Basis der Angaben statt. Bei Annahme durch die PKV wird die GKV fristgerecht gekündigt und es erfolgt der Übertritt zu dem Wunschtermin. Um die passende Gesellschaft zu finden, bedarf es umfangreichen Informationen und der Einbeziehung der persönlichen Prioritäten und der Lebensplanung.


    Austritt aus der GKV

    Ordentliche Kündigung, für Angestellte, die drei aufeinanderfolgende Jahre die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse kann jederzeit mit einer Frist von 2 Monate schriftlich gekündigt werden.
    Die Kündigung wird dann im übernächsten Monat wirksam.


    Wechsel von der PKV zur GKV:

    Eine Rückkehr von der privaten zurück in die gesetzliche Kasse ist nicht so einfach möglich. Eine Wiederaufnahme wird nur gestattet, wenn ihr Einkommen wieder dauerhaft unter die jeweilige Versicherungspflichtgrenze sinkt oder sie sich arbeitslos melden und damit automatisch wieder gesetzlich versichert werden. Für Personen über 55 Jahre ist trotz Arbeitslosigkeit oder gesunkenem Einkommen die Rückkehr generell ausgeschlossen.

    Beachten sie bitte: Mit einer Rückkehr in die GKV gehen die angesammelten Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherung verloren. Ab 2009 wird ein Teil der Rücklage portabel .

    Infos untrer der kostenfreienrufnummer 0800 - 66 000 99.


    Lesen Sie auch die Erfahrungen und Meinungen, die Kunden durch unsere Beratung erhalten haben.


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