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Die Realität für die Angestellten sieht aber anders aus:
Ein Angestellter, der bereits seit drei Jahren oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient und in eine private Krankenversicherung wechselt, hat im Allgemeinen ein Eintrittsalter (EA) zwischen 33 bis 47 Jahren.
Erfahrungsgemäß werden folgende Leistungen, meistens mit einer geringen / ohne Selbstbeteiligung gewählt:
100% ambulante Kostenübernahme bis zu den 3,5-fachen Höchstsätzen der GOÄ/GOZ,
100% für konservierende Zahnbehandlungen und mindestens 75% für Zahnersatz,
100% stationäre Leistungen mindestens im Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung.
Auf alle vorgenannten Kostenerstattungstarife muss seit dem 1.1.2000 ein gesetzlich festgelegter Zuschlag in Höhe von 10%, als ergänzende Rücklage für das Alter, berechnet werden.
Außerdem wird ein Krankentagegeld in einer Höhe zwischen 90,- und 130,- Euro / Tag abgesichert. Überdies wird seit dem 1.7.1995 zum Beitrag für die Krankenversicherung der Beitrag für die Pflegepflichtversicherung fällig.
Folgende monatliche Gesamtbeiträge ergeben sich aus den o.g. Leistungsvorgaben:
Beitrag EA 40 J. Mann = 418,77 € / Frau = 453,84 € als niedrigster Preis f. eine Grundabsicherung
Beitrag EA 40 J. Mann = 570,32 € / Frau = 618,73 € als niedrigster Preis f. langfristige Beitragsstabilität.
Beitrag EA 40 J. Mann = 576,94 € / Frau = 694,53 € als niedrigster Preis f. maximale Leistungen
Während der Erwerbstätigkeit reduziert sich dieser Gesamtbeitrag natürlich um den Arbeitgeberanteil!
Sie selbst können diese Zahlen auch über unseren Onlinerechner 3-fach Spezialvergleich schnell ermitteln.
Auch für die Selbständigen sieht die Realität anders aus:
Da Selbständige keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten und ggfs. speziell ein Existenzgründer sehr sparsam kalkulieren muss, wird häufig eine Selbstbeteiligung (SB) in Höhe von ca. 800,- € vereinbart und lediglich eine stationäre Unterkunft in der allgemeinen Pflegeklasse vereinbart. Für die Zahnbehandlung werden 100% und für den Zahnersatz 60 % Leistung gewählt. Es liegt weiter im Ermessen des Selbständigen, ob er einen solchen Schutz bei einem Anbieter mit langfristiger Beitragsstabilität ( seit über 35 Jahren nachgewiesen ) unterbringt, oder sich für einen billigen Köder- bzw. Locktarif ( Jung gelockt - alt abgezockt ) entscheidet. So manches Mal wird sogar mit der Arbeitsfähigkeit gefährlich spekuliert und auf eine Krankentagegeldversicherung verzichtet. Solche, zum Teil dramatischen Zustände trifft man vermehrt bei den sogenannten Scheinselbständigen an.
Der Eintritt in die private Krankenversicherung wird bei den Selbständigen in einem viel breiterem Altersbereich vollzogen, als bei den Angestellten, siehe Grafik.

Das durchschnittliche Eintrittsalter von Selbständigen und Freiberuflern (ohne Ärzte/Zahnärzte) beträgt ca. 35 Jahre.
Folgende Gesamtbeiträge ergeben sich aus den o.g. Leistungsvorgaben:
Beitrag EA 35 J. Mann = 153,64 € / Frau = 182,45 € als niedrigster Preis f. eine einfache Grundabsicherung
Beitrag EA 35 J. Mann = 287,49 € / Frau = 340,94 € als niedrigster Preis f. langfristige Beitragsstabilität
Beitrag EA 35 J. Mann = 239,06 € / Frau = 264,87 € als niedrigster Preis f. maximale Leistungen
Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie selbst mit unserem Onlinerechner 3-fach Spezialvergleich die Preise der Werbeangebote schlank rechnen können:
Als Proband nehmen Sie einen 29 jährigen, männlichen Angestellten, verzichten auf den 10%igen gesetzlichen Zuschlag und auf die Pflegeversicherung. Den Arbeitgeberanteil wählen Sie nicht hinzu. Die stationären Leistungen stellen Sie auf das Mehrbettzimmer mit Stationsarzt ein und den Zahnschutz auf 80/60/60. Als Selbstbeteiligung bestimmen Sie bis € 800,- € p.a. und das Krankentagegeld stellen Sie ab dem 43. Tag. auf € 100,- ein. So erhalten Sie in der Kategorie "preiswerteste Grundabsicherung" einen Beitrag von ca. 59,- € monatlich.
Wenn für Selbständige unter 55 Jahren mit einem Monatsbeitrag von € 59,- geworben wird, dann ist damit offenbar maximal ein 23 jähriger Mann gemeint (ist ja schließlich unter 55), der sich mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von ca. € 1.200,- p.a. mit einem geringem Zahnschutz, einer Unterkunft im Mehrbettzimmer und einer fehlender Verdienstausfallversicherung zufrieden geben muss.
Der Interessent eines solchen Angebotes sollte wissen, dass die Prognose für eine langfristige Beitragsstabilität sehr schlecht ist. Merkwürdig ist nur, dass ein 54 jähriger ( ist ja auch unter 55 Jahren ) für diese Jammerabsicherung mindestens € 199,- monatlich bezahlen muss. Ach ja, in beiden Fällen kommt noch der Pflegepflichtbeitrag hinzu.