Versicherungspflicht- & Beitragsbemessungsgrenze

 

 Versicherungspflichtgrenze
(Jahresarbeitsentgeltgrenze)
Beitragsbemessungsgrenze
JahrmonatlichjährlichAnhebung
ggb. Vorjahr
monatlichjährlichAnhebung
ggb. Vorjahr
20124.237,5050.8502,7 %    3.825,0045.9003,03 %    
20114.125,0049.500-0,9 %    3.712,5044.550-1,0 %    
20104.162,5049.9502,7 %    3.750,0045.0002 %    
20094.050,0048.6000,9 %    3.675,0044.1002,1 %    
20084.012,5048.1501,0 %    3.600,0043.2001,1 %    
20073.975,0047.7001,0 %    3.562,5042.7500 %    
20063.937,5047.2501,0 %    3.562,5042.7501,1 %    
20053.900,0046.8001,0 %    3.525,0042.3001,1 %    
20043.862,5046.3501,0 %    3.487,5041.8501,1 %    
20033.825,0045.90013,3 %    3.450,0041.4002,2 %    
20023.375,0040.5001,2 %    3.375,0040.5001,2 %    
20013.336,1740.0341,2 %    3.336,7040.0341,2 %    
20003.297,8339.574-    3.297,8039.574-    

 

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) - oder Versicherungspflichtgrenze - bezeichnet das jährliche Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers, bis zu dem er in der GKV versicherungspflichtig ist.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grundlage für die maximale Höhe der zu berechnenden Krankenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab dieser Grenze bleiben die Beiträge gleich, auch wenn das tatsächliche Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Der allgemeine Beitragssatz beträgt ab dem 01.01.2009 bundeseinheitlich 15,5 % (für Selbständige 14,9 %).
Der Arbeitgeberzuschuss beträgt maximal 7,3 %.



Versicherungspflicht und Beitragsbemessungsgrenze

Wir schlüsseln Ihnen das Tarifüberangebot nach oben stehenden Kriterien auf.

Gute Leistungen zu einem "Dumpingpreis" sind ein sicheres Indiz für ein so genanntes "Lockangebot", ohne Aussicht auf Beitragsstabilität. Die Vergangenheit hat uns gezeigt, dass das Versprechen "Gut und günstig" nur für Zeiträume von 5 - 10 Jahre seine Gültigkeit hat.

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