Beratung sofort

Wenn einer der folgenden Punkte auf Ihre Situation zutrifft
(Stichwort Beitragserhöhung oder Kündigung),
dann rufen Sie uns unter der 040 - 5000 6000 an.


  • Sie haben einen Antrag gestellt und eine Police erhalten. § 8 VVG
  • Die Private Krankenversicherung ist bereits gekündigt. Kündigung
  • Die Gesetzliche Krankenversicherung ist bereits gekündigt. Kündigung
  • Beitragserhöhung Ihrer Privaten Krankenversicherung. § 40 VVG
  • Es wird nach Vertragsschluss ein Beitragszuschlag erhoben. § 40 VVG
  • Kündigung wg. vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. § 19 VVG
  • Sie ziehen vom Ausland zurück nach Deutschland.
  • Kündigung durch Zahlungsverzug. § 37 VVG
  • Kündigung wegen Gefahrenerhöhung. § 24 VVG

  • Lesen Sie auch die Erfahrungen und Meinungen, die Kunden durch unsere Beratung erhalten haben.


    Interne und externe Links zu informativen Seiten mit den Themen Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit, Private Krankenversicherung, PKV oder GKV, Gesetzgebung und zu Diskussionsforen finden Sie auf unserer Seite Private Krankenversicherung im unteren Teil.


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