Die wichtigsten Punkte der Gesundheitsreform 2007

Gesundheitsfonds: Beiträge plus Steuern
Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern werden weiter von den einzelnen Krankenkassen eingezogen, fließen aber ab Januar 2009 zusammen mit Steuermitteln in einen Fonds. Die Kassen erhalten daraus für jeden Versicherten eine Pauschale. Für alte oder besonders kranke Versicherte gibt es Zuschläge. Der Beitragssatz wird bundeseinheitlich festgeschrieben.

Zusatzprämie: Preis für schwache Kasse
Kassen, denen trotz Pauschale und Zuschlägen das Geld knapp wird, dürfen ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag abverlangen. Dieser darf höchstens ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens betragen, bis zu einem Beitrag von acht Euro monatlich entfällt die Einkommensprüfung. Sobald ein Zusatzbeitrag angekündigt wird, kann der Versicherte die Kasse wechseln. Gut wirtschaftende Kassen können im Gegenzug Vergünstigungen gewähren oder Beiträge erstatten.

Wahltarife: Sparen durch weniger Auswahl
Gesetzlich Versicherte können künftig Geld sparen, wenn sie andere Tarife wählen. So kann sich der Versicherte etwa verpflichten, im Krankheitsfall zuerst den Hausarzt aufzusuchen. Dafür wird ihm die Praxisgebühr erlassen (Hausarzttarif). Alternativ dazu kann der Versicherte einen höheren Anteil je Behandlung aus der eigenen Tasche bezahlen (Selbstbeteiligungstarif). Oder er kann, wie bei Privatversicherten üblich, die Arztrechnung selbst begleichen und danach bei Krankenkasse einreichen. Das Geld wird ihm dann, abzüglich der Selbstbeteiligung auf sein Konto überwiesen (Kostenerstattungstarif).

Leistungen: Anspruch auf Impfungen und Kuren
Empfohlene Schutzimpfungen und Mutter-Kind-Kuren werden Regelleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Alte und Pflegebedürftige erhalten einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation. Bisher musste jeder Reha-Antrag, beispielsweise nach einer Hüftoperation, von der Kasse genehmigt werden. Schwerstkranke haben Anspruch auf Sterbebegleitung im häuslichen Umfeld. Leistungskürzungen sind möglich in Fällen «selbst verschuldeter Behandlungsbedürftigkeit», etwa bei den Folgen von Schönheitsoperationen oder Piercings. Im Extremfall muss der Patient für die Behandlung selbst aufkommen.

Zuzahlungen: Strafe für falsches Verhalten
Chronisch Kranke sollen künftig zwei statt ein Prozent ihres Einkommens an Zuzahlungen leisten, wenn sie sich nicht «therapiegerecht» verhalten. Das bedeutet etwa, dass Raucher für die Behandlung eines Raucherbeins stärker zur Kasse gebeten werden. Frauen ab dem 20. und Männer ab dem 45. Lebensjahr müssen sich regelmäßig der Krebsvorsorge unterziehen, sonst wird bei einer späteren Krebserkrankung eine erhöhte Zuzahlung fällig.

Finanzausgleich: Weniger Risiko
Um Wettbewerbsnachteile von Kassen mit vielen Alten und Kranken abzufedern, wird der bisherige Risikostrukturausgleich ausgeweitet. Dieser Ausgleich sorgt dafür, dass Kassen mit vielen gesunden und deswegen günstigen Versicherten eine gewissen Geldsumme an Kassen mit vielen kranken Versicherten abführen. Ab 2009 werden Kosten für mehr als 50 schwere Krankheiten ausgeglichen. Zusätzlich werden den Kassen Einkommensunterschiede der Versicherten zu 100 Prozent (bisher: 92 Prozent) berücksichtigt.

Länderklausel: Belastung auf Raten
Mehrbelastungen durch die Reform werden für die Kassen «reicher» Bundesländer wie Bayern nicht auf einen Schlag, sondern in Schritten von je 100 Millionen Euro jährlich wirksam.

Arzneimittel: Preise Verhandlungssache
Der Nutzen von Medikamenten wird in Zukunft im Verhältnis zu den Kosten bewertet. Diese Aufgabe wird weiterhin der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) übernehmen. Kassen erhalten mehr Möglichkeiten, mit den Herstellern günstigere Preise auszuhandeln.

Versicherungspflicht: Keine Ausnahmen
Erstmals in Deutschland wird jeder Bürger verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, darf in seine letzte private oder gesetzliche Versicherung zurückkehren. Bürger, die zu arm sind, um ihre Versicherungsbeiträge zu bezahlen, werden durch die Grundsicherung oder die Sozialhilfe unterstützt.

Steuerzuschuss: Milliarden für Kassenleistungen
In 2007 und 2008 bezuschusst der Bund die gesetzlichen Kassen für «familienwirksame Leistungen» wie das Mutterschaftsgeld und die kostenlose Kindermitversicherung mit je 2,5 Milliarden Euro. In 2009 beträgt der Zuschuss 4,5 Milliarden und soll dann um 1,5 Milliarden im Jahr auf mehr als 14 Milliarden Euro wachsen. Steuererhöhungen schließt die Koalition dafür in dieser Legislatur aus.

Kassenfusionen: 250 sind zuviel
Zusammenschlüsse der derzeit noch rund 250 gesetzlichen Kassen werden erleichtert. So dürfen künftig auch verschiedene Kassenarten wie Orts- und Betriebskrankenkassen fusionieren.

Spitzenverband: Einer statt sieben
Statt der bislang sieben Spitzenverbände vertritt der einheitliche "Spitzenverband Bund" die Kassen in der gemeinsamen Selbstverwaltung mit den Ärzten.

PKV: Altersrückstellung und Basistarif
Der Wettbewerb zwischen den privaten Krankenversicherungen (PKV) wird gestärkt. Ab 2009 müssen die Privatversicherer einen Basistarif nach dem Vorbild des GKV-Leistungskatalogs einführen. Der Basistarif steht dauerhaft allen freiwillig gesetzlich Versicherten offen. Niemand darf wegen eines zu hohen Krankheitsrisikos abgelehnt werden. Bereits privat Versicherte können nur innerhalb von sechs Monaten in den Basistarif wechseln. Danach gibt es ein Wechselrecht lediglich für über 55-Jährige und Bedürftige. Kunden können künftig beim Wechsel zu einem anderen Privatversicherer die aus ihren Beiträgen zusammengekommene Altersrückstellungen mitnehmen, allerdings nicht in vollem Umfang sondern nur im Umfang des Basistarifs.

Ärztehonorare: Euro statt Punkte
Bei der Vergütung der niedergelassenen Ärzte wird das komplizierte Punktesystem ab 2009 abgeschafft und durch eine neue Gebührenordnung mit festen Euro-Preisen ersetzt. Die Ärztebudgets werden nicht länger gedeckelt.

Einsparungen: Weniger Geld für Krankenhäuser
Bei den angepeilten Einsparungen von ursprünglich rund 1,8 Milliarden Euro im Jahr hat die Koalition Abstriche gemacht. So wurde der Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser auf 250 Millionen Euro halbiert. Die Kappung bei Krankentransporten und Rettungsfahrten um 100 Millionen entfällt vollständig.

 

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit; ddp

Das Bundesministerium für Gesundheit zur Gesundheitsreform


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