Basistarif
Mit dem GKV-Wettbewerbestärkungsgesetz wurde den privaten Versicherern auferlegt, zum 01.01.2009 einen Basistarif einzuführen, dessen Leistungen sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sollen. Dieser Tarif erfüllt in der Privaten Krankenversicherung vor allem eine soziale Schutzfunktion. Er richtet sich insbesondere an Versicherte, die aus finanziellen Gründen einen besonders preiswerten Tarif benötigen. Deshalb ist der Basistarif nur für bestimmte, vom Gesetzgeber definierte Personengruppen geöffnet. Der Basistarif darf nicht mit Zusatzversicherungen verbunden werden. Zugangsberechtigt zum Basistarif sind:
- Alle freiwillig Versicherten der GKV
- innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der freiwilligen Versicherung
- Bestandskunden der PKV mit Versicherungsbeginn vor dem 01.01.2009
- nach Vollendung des 55.Lebensjahres
- Bestandskunden der PKV mit Versicherungsbeginn ab dem 01.01.2009 jederzeit
Der Beitrag darf den Höchstbeitrag zur GKV nicht übersteigen. Wird der Versicherte durch den Beitrag hilfebedürftig im Sinne des SGB XII oder SGB II, so wird die Prämie halbiert (
siehe VAG §12 1c Satz 4 und 6 ). An der verbleibenden Prämie beteiligen sich die Träger gemäß SGB XII bzw. SGB II. Für Harz IV-Empfänger ist der Tarif kostenfrei. Der Standardtarif wird ab 01.01.2009 vom Basistarif abgelöst und steht für alle ab dem 55. Lebensjahr offen. Auf eine Gesundheitsprüfung wird in diesem Zeitraum verzichtet.

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