Portabilität der Alterungsrückstellung

Was bedeutet die "Portabilität der Alterungsrückstellung" im Einzelnen? Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Information, gerne erläutern wir Ihnen ihre persönlichen Vorteile und Möglichkeiten in einem Beratungsgespräch. Rufen Sie uns unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 66 000 99 an.

Ab dem 01.01.2009 können Privat Versicherte ihre angesparten Alterunsgrücklagen, die sogenannten Alterungsrückstellung, zu einem anderen Versicherungsanbieter "mitnehmen".

Dies gilt für alle Neuabschlüsse ab diesem Termin. Der Bestand hat die Möglichkeiten im 1. Halbjahr 2009 in den Basistarif des eigenen Versicherers zu wechseln oder in den Basistarif eines anderen Versicherungsanbieter, um anschließend in einen anderen Tarif bei dem gleichen Anbieter zu wechseln.

Der Übertragungswert berechnet sich als Summe aus der Alterungsrückstellung, die aus dem 10 % Zuschlag entstanden ist, und der Alterungsrückstellung für die gekündigten Tarife, höchstens jedoch der Alterungsrückstellung, die sich ergeben hätte, wenn der Versicherte von Beginn an im Basistarif versichert gewesen wäre.


Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung

Um die Wahl- und Wechselmöglichkeiten der PKV-Versicherten zu verstärken und den Wettbewerb innerhalb der PKV zu intensivieren, wird mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) die Portabilität der Alterungsrückstellungen eingeführt.

Bislang beschränkte sich der Wettbewerb der privaten Versicherungsunternehmen im Wesentlichen auf die Neuanwerbung von jungen (gesunden) Versicherten, während für ältere Versicherte ein Versicherungswechsel häufig mit erheblichen Prämienerhöhungen verbunden war und damit faktisch nur sehr selten stattfand.

Der Grund: Bei einem Wechsel konnte die so genannte Alterungsrückstellung - das ist der Betrag, den Versicherte zur Glättung des (sonst höheren) Beitrags im Alter aus ihren Prämien beim Versicherer ansparen - nicht zum neuen Versicherungsunternehmen mitgenommen werden. Wechsler mussten also ihre Alterungsrückstellung wieder völlig neu aufbauen, was ihre Beiträge für die neue Versicherung erheblich verteuert hat. Faktisch war der Wechsel damit für langjährig PKV-Versicherte unmöglich.

Eine praktikable Lösung für die Portabilität der Alterungsrückstellungen beim Wechsel von einem privaten Versicherungsunternehmen zu einem anderen stellt folgende Anforderungen an die Versicherungstarife:
Einheitliche Leistungsbeschreibungen, für die eine Mitgabe der Alterungsrückstellungen möglich sein soll, Kontrahierungszwang der Versicherungsunternehmen, Risikoausgleich zwischen den Unternehmen.

Diese Voraussetzungen erfüllt der neue Basistarif in der PKV, weshalb für den Leistungsumfang dieses Tarifs die Portabilität in vollem Umfang eingeführt wird. Künftig kann damit ein PKV-Versicherter seine Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs beim Wechsel in ein anderes privates Unternehmen mitnehmen.

Er wird dann im neuen Unternehmen so gestellt, als ob er dort in dem Alter eingetreten wäre, in dem er den ursprünglichen Versicherungsvertrag im alten Unternehmen abgeschlossen hat. Für Tarife, die im Leistungsumfang über den Basistarif hinausgehen, die also Leistungen beinhalten, die zum Beispiel auch in Zusatzversicherungen zur GKV enthalten sind, wird die Portabilität in Höhe des Basistarifs eingeführt.

Für PKV Versicherte, die nach dem 31.12.2008 einen neuen Krankenversicherungsvertrag abschließen, gilt die Portabilität im beschriebenen Umfang uneingeschränkt.
Für PKV Versicherte, die einen Krankenversicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, ist eine befristete Wechselmöglichkeit vorgesehen:
Sie können nur in einem Zeitraum von sechs Monaten ab 1. Januar 2009 unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs zu einem anderen Unternehmen wechseln. Unter gewissen Voraussetzungen können diese "Altversicherten" zudem zeitlich unbeschränkt innerhalb ihres Unternehmens unter Mitnahme der Alterungsrückstellung in den Basistarif wechseln.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit


Weitere Informationen zum Thema Alterungsrückstellung:


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