> Private Krankenversicherung
> Der Basistarif
Der Basistarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der Privaten Krankenversicherung mit einem gesetzlich begrenzten Höchstbeitrag, dessen Versicherungsschutz vergleichbar ist mit demjenigen der Gesetzlichen Krankenkassen.
Dieser Tarif erfüllt in der Privaten Krankenversicherung vor allem eine soziale Schutzfunktion. Er richtet sich insbesondere an Versicherte, die aus finanziellen Gründen einen besonders preiswerten Tarif benötigen. Deshalb ist der Basistarif nur für bestimmte, vom Gesetzgeber definierte Personengruppen geöffnet. Der Basistarif darf nicht mit Zusatzversicherungen verbunden werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema: Basistarif.